Kontaktaufnahme um gemeinsam zu klären, ob eine psychosoziale Beratung und Begleitung sinnvoll und hilfreich sein kann.
Ziele und die gewünschte Wirkung werden gemeinsam formuliert.
Die Kostengutsprache für die Dienstleistung wird in der Regel auf 6.Monate befristet. Nach fünf Monaten erhalten die Behörden einen ausführlichen Bericht und können über eine Weiterführung entscheiden.

Verrechnung behörden und ämter

Die Verrechnung wird in der Regel über den Lastenausgleich verrechnet.
Stundenansatz 120.- inkl. Spesen

verrechnung privatpersonen

Die Verrechnung erfolgt gemäss Vertragsbedingungen.
Stundenansatz 140.-Franken inkl. Spesen